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Themenübersicht

In der Regel haben die Vereine und Institutionen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, durch die ihre ehrenamtlichen Aktiven abgesichert sind. Fragen Sie danach! Der Gesetzgeber hat darüber hinaus diejenigen Freiwilligen gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentliche-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Nur diese stehen unter diesem besonderen Versicherungsschutz, andere Engagierte genießen diesen Versicherungsschutz leider nicht.

Bitte prüfen Sie, falls die Einrichtung, in der Sie aktiv sind keinen Versicherungsschutz gewährleistet, ob Sie über die Sammel-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz abgesichert sind.

  • Zur ausführlichen Broschüre klicken Sie bitte hier! 
  • Um eine kurze Übersicht zu erhalten, klicken Sie bitte hier!
  • Einen Überblick des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche Betreuer und Vormünder finden Sie hier!

Sie haben schon Engagementangebote von der Ehrenamtsagentur Trier bekommen und möchten nun mit einer Einrichtung Kontakt aufnehmen, um sich näher über das dort angebotene Ehrenamt zu informieren. Unser Gesprächsleitfaden hilft Ihnen dabei, sich auf das anstehende Gespräch vorzubereiten.

Für Ehrenamtliche kostenfrei

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es seit 1. Mai 2010 verpflichtend,  dem Arbeit- oder Dienstgeber ein polizeiliches Führungszeugnis von allen, in diesem Bereich tätigen Personen vorzulegen.

Für ehrenamtlich Tätige ist dieses gebührenfrei. Die Voraussetzungen hierfür können Sie dem Merkblatt des Bundesjustizministeriums entnehmen.

Ein Zeugnis über Ihr bürgerschaftliches Engagement – unterschrieben von der Ministerpräsidentin

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit, neben schulischen und beruflichen Zeugnissen auch einen Nachweis über freiwillig erbrachte Leistungen sowie im Engagement erworbene Kompetenzen bei ihrer Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz geltend zu machen.

Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.

Rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv waren, können den Engagement- und Kompetenznachweis von der Organisation erhalten, in der sie sich ehrenamtlich engagieren. Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert die Organisation, den Zeitraum, die Art und den Umfang des Engagements sowie die erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen in übersichtlicher Form und textlich detaillierter Erläuterung. Das Original-Formular fordern Sie bitte bei der Ehrenamtsagentur Trier an. 

Der Engagement- und Kompetenznachweis wird dann bei der Staatskanzlei eingereicht und erhält die Unterschrift der Ministerpräsidentin.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist häufig auch mit Kosten (Fahrkosten, Parkkosten, Schriftverkehr etc.) verbunden. Die wenigsten Vereine können es sich jedoch leisten, diese Kosten zu erstatten. Auch bei der Einkommensteuererklärung haben ehrenamtlich Aktive keine Möglichkeit diese Kosten einkommensmindernd geltend zu machen.

Es gibt jedoch eine indirekte Lösung:

Im Rahmen der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrages kann ein Verein steuerfreie Vergütungen zahlen. Werden diese zurückgespendet,  ist das steuerabzugsfähig, ohne dass vorher steuerpflichtige Einkünfte entstanden sind und dem Verein Kosten entstehen.

In der Spendenbescheinigung ist dann bei dem nachstehenden Vermerk "Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen Ja /Nein", entsprechend "Ja" anzukreuzen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Service/Broschueren/A5_Vereine_03.2019.pdf

 

Jede/r Arbeitnehmer/in hat ein Anrecht auf Freistellung für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr, die für ehrenamtliche Tätigkeiten aufgewendet werden. Der Umfang und die etwaige Vergütung sind je nach Themenkomplex unterschiedlich. Für welche Bereiche eine Freistellung möglich ist, sehen Sie in der nachstehenden Aufstellung:

  • Freistellung bei Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Nothilfe
  • Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit
  • Freistellung für ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Freistellung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
  • Freistellung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Freistellung für Personalräte und Betriebsräte
  • Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
  • Freistellung für Ehrenämter in den Schulen
  • Freistellung für Landesbeamtinnen und -beamte, Angestellte sowie Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer des Landes
  • Bildungsfreistellung

Weitere Informationen erhalten Sie unter wir-tun-was.rlp.de sowie in dieser pdf-Zusammenstellung.

Wenn helfen nicht mehr gut tut

Wegweiser zu den Themen:

  • Warum wir helfen
  • Wenn helfen nicht mehr gut tut
  • Damit helfen wieder gut tut

zur Broschüre der Diakonie Hessen, Pfalz, Westfahlen, Lippe, Rheinland